For the last year and a half, namely from December 2022, one can observe a significant change in the church policy of Ukraine. First of all, it concerns the attitude of the Ukrainian state and the general public towards the Ukrainian Orthodox Church.
In early May 2024, a rather large article on this topic was published by the popular website of the Catholic Church of Germany katholisch.de (see https://katholisch.de/artikel/53094-die-ukrainische-kirchenpolitik-auf-abwegen). The site describes itself as a “portal of news and explanations of the Catholic Church of Germany”. The arguments of the author of the article, Thomas Bremer, professor emeritus at the University of Muenster, who for several decades specialized in issues of ecumenism, Eastern churches and peace studies (in 1999-2022 he headed the respective chair), attracted our attention.
Thomas Bremer’s article is titled “Ukrainian Church Politics: Out of the way”. The impulse for the article was the searches conducted in the private house of Archpriest Mykolay Danylevych, one of the most prominent figures in the Ukrainian Orthodox Church. At the same time, from this particular problem, the author moves to an image of the general situation around the UOC. Below we give three quotes from the mentioned article in original German language.
Übernahmen von Kirchengemeinden sind großer Streitpunkt
Einige wichtige Posten im Regierungsapparat wurden neu besetzt, und die UOK wurde zum Objekt massiver Maßnahmen. Hunderte Durchsuchungen wurden durch den Geheimdienst bei Priestern, Bischöfen und in Klöstern durchgeführt, doch wurden lediglich 73 Verfahren eröffnet, von denen nur 22 zu Verurteilungen geführt haben – angesichts der Zahl von etwa 8.000 Klerikern der UOK eine eher kleine Zahl. Neben dem genannten Gesetz gibt es zahlreiche andere Initiativen, wonach etwa die UOK ihren Namen ändern (und sich “russisch” nennen) müsste, oder ein Gesetz, das ihr den Zugang zur Militärseelsorge verwehrt, obwohl viele Soldaten an der Front der UOK angehören. Der Hohe Kommissar der UN für Menschenrechte, Volker Türk, hat sich in seinen Berichten über die Ukraine mehrfach besorgt über die Bedrohung der Religionsfreiheit gezeigt (und zugleich mit Recht darauf hingewiesen, dass es in den russisch besetzten Gebieten überhaupt keine Religionsfreiheit gibt).
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Es ist unbestritten, dass es in der UOK Kollaborateure mit den russischen Angreifern bzw. Besatzern gab und gibt. Zudem verhält sich die Kirchenleitung oft ungeschickt und ambivalent. Doch waren alle ihre offiziellen Äußerungen von Anfang an sehr klar gegen den russischen Großangriff gerichtet. Die Behörden verfolgen die Individuen (und das ukrainische Recht hält dazu alle Mittel bereit), doch darüber hinaus wird auch die Kirche, der sie angehören, als Ganze diffamiert. Die Religionsbehörde, die es in sowjetischer Tradition in der Ukraine gibt, begründet die Maßnahmen mit einem Gutachten, das sie hat erstellen lassen. Es kommt zu dem Ergebnis, dass die UOK nach wie vor Teil der russischen Orthodoxie ist. Doch hatten sich die Experten, die von derselben Behörde zur Erstellung des Gutachtens ausgesucht wurden, schon vorher für ein Verbot der UOK ausgesprochen; sie waren damit nicht neutral. Das Ergebnis des Gutachtens, das zudem methodische Mängel aufweist, war also vorhersehbar.
Mediale Verleumdungskampagne gegen UOK
Da die politischen und administrativen Maßnahmen nur gegen die UOK gerichtet sind, muss man von einer massiven Einschränkung der Religionsfreiheit sprechen. Die Behörden argumentieren mit der angeblichen Zugehörigkeit der UOK zur russischen Kirche und verschweigen gleichzeitig die eindeutigen Stellungnahmen der UOK seit Kriegsbeginn sowie die zahlreichen Aktivitäten der Kirche zur materiellen und psychologischen Unterstützung der ukrainischen Armee und der zivilen Opfer, die ihre pro-ukrainische Haltung zeigen. Für die Vergehen Einzelner die Institution verantwortlich zu machen, der sie angehören, widerspricht rechtsstaatlichen Grundsätzen. Die Ukraine, die wegen des ungerechtfertigten russischen Überfalls all unsere Solidarität verdient, muss die Grundsätze von Rechtsstaat und Menschenrechten in dieser Situation besonders konsequent einhalten, zumal sie die Mitgliedschaft in der Europäischen Union anstrebt. Sollten sich die gezielten Maßnahmen gegen die UOK fortsetzen oder sogar verschärfen, ist diese Orientierung an den europäischen Grundsätzen jedoch in Gefahr.

